Info 470
Fortbildungswoche, Sammelklage & Töpfe
11. Sept. 2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
ERSTE HILFE KOFFER für Musikschullehrer/innen
Dieses Jahr ist der Musikschulausschuss den Teilnehmern an der Fortbildungswoche in Zeillern wieder für Anliegen, Fragen und Erfahrungsaustausch zur Verfügung gestanden. Beim Infostand wurden unter anderem die "Erste Hilfe Koffer für Musikschullehrer/innen" im neuen Design präsentiert:
Grundausstattung
Pflaster (= Personalvertretung) "für kleine Wehwehchen"
Druckverband (= Younion NÖ) "bei schwereren Verletzungen"
Desinfektionstücher (= ÖGB) "um Komplikationen vorzubeugen"
Zusätzliche Ausrüstung etwa
Teesäckchen "für die innere Ruhe"
Hustenzuckerl "für eine kräftige Stimme"
Ohropax "wahlweise für Konferenzen oder Gruppenunterricht"
Aspirin "falls die Ohropax nicht helfen"
u.v.m. ...
Fotos auf der Younion-Seite des Musikschulausschusses unter "Aktuelles":
https://www.younion.at/cms/C01/C01_13.4.5.11/ausschuesse/musikschulen/aktuelles
Die wichtigste Erste Hilfe ist die Information. Daher an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön ans Infonetzwerk fürs Weiterleiten der Aussendungen! ...und hier eine weitere Auskunft zur problematischen Thematik der 5 Zusatzminuten pro Unterrichtseinheit:
SAMMELKLAGE "Pausen" bzw. Mehrdienstleistung
Die Gewerkschaft vertritt, wie bereits berichtet, die Rechtsmeinung, dass die 5 min. fürs Lüften zusätzliche Arbeitszeit und als solche als Mehrdienstleistung zur vergüten ist.
Wenn die Dienstgeberseite das anders sieht, kann die Gewerkschaft auf Landesebene nicht dagegen vorgehen, weil der Leitfaden des Musik & Kunst Schulen Managements lediglich eine Empfehlung darstellt. Die Regelung ist nur bindend, wenn ein Dienstgeber eine entsprechende Dienstanweisung ausspricht. Daher kann die Vergütung der Mehrdienstleistung auch nur bei der Gemeinde oder dem Musikschulverband eingefordert werden. Die Gewerkschaft unterstützt Betroffene und Personalvertretungen jedoch dabei!
Hier eine Info zur Möglichkeit einer gemeinsamen Klage von Betroffenen oder einer Verbandsklage der Personalvertretung, die auch auf die Problematik anwendbar wäre:
http://www.netzwerk.oberwalder.info/content/Anlagen/361/Sammelklage.pdf
Wenn ihr einen Dienstgeber habt, der die 5 min. Lüftungs-"Pausen" festsetzt, die Mehrdienstleistung jedoch nicht vergüten will, dann übernimmt die Gewerkschaft die Kosten beziehungsweise das Prozessrisiko, wenn sich einzelne Betroffene zu einer gemeinsamen Klage zusammenschließen, oder wenn die Personalvertretung eine Verbandsklage beschließt und 3 Kollegen, die Gewerkschaftsmitglieder sind, sich der Klage anschließen.
A-TOPF versus C-TOPF
Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen auf die vorige Info! Daraus ist unter anderem hervorgegangen, dass in manchen Musikschulen versucht wird, die Lüftungszeiten als C-Topf einzustufen. Selbst wenn in einigen Musikschulen wirklich weniger Veranstaltungen geplant sind - was durchaus nicht überall der Fall ist und auch nicht die einzigen C-Topf-Tätigkeiten darstellt - lassen sich diese Arbeitszeiten nicht gegeneinander aufrechnen.
Der Unterschied zwischen A-Topf und C-Topf besteht in der Art der Einteilung. Während der A-Topf (Unterricht) am Schulanfang in Form eines Stundenplans fixiert wird, besteht der C-Topf (Konzerte, Projekte, Wettbewerbe, ...) nicht in wöchentlich regelmäßigen, sondern in - in der Praxis - selbstgewählten oder vereinbarten, jedenfalls jedoch punktuellen, quasi geblockten, Zusatzterminen. Nicht umsonst wurden die Töpfe B und C als Jahresarbeitszeitmodell formuliert.
Auch wenn das Gesetz - etwas praxisfern - in beiden Fällen eine Festlegung durch den Dienstgeber vorsieht, so geht dieser grundlegende Unterschied doch auch aus unserem Dienstrecht recht deutlich hervor:
A-Topf: "Die Aufteilung ist durch den Schulerhalter in Absprache mit der Musikschulleitung am Beginn des Schuljahres schriftlich festzulegen." (GVBG § 46c Abs. 2)
C-Topf: "Sonstige Tätigkeiten im Sinne des Abs. 1 lit.c sind in Absprache mit der Musikschulleitung vom Schulerhalter zeitgerecht festgelegte oder im Einzelfall angeordnete Obliegenheiten..." (GVBG § 46c Abs. 4)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40005796/LNO40005796.html
Somit können Lüftungszeiten, die zu Schulbeginn eingeteilt werden, höchstens zum A-Topf gehören! Inhaltlich passt das Lüften naturgemäß in keinen der Töpfe, da zum Zeitpunkt der Formulierung der gesetzlichen Grundlagen nicht mit den Herausforderungen der Corona-Zeit gerechnet wurde. In der Praxis besteht die Problematik jedoch auch genau in der Art der Festlegung: Denn selbst wenn im C-Topf heuer tatsächlich weniger Überstunden anfallen sollten als in den Vorjahren, so hilft uns das ja nicht, denn unsere Volksschüler können trotzdem nicht mehr um 8 Uhr abends zum Unterricht kommen, der letzte Bus fährt trotzdem um 9h, die Klasse wird trotzdem erst ab 14:30 frei, wenn die Schule aus ist, die Räume sind trotzdem so ausgelastet, dass sich gar kein zusätzlicher Unterrichtstag ausginge, ... Räumlich und zeitlich gebundene Arbeitszeit kann nicht durch flexible, normalerweise individuell vereinbarte Zeiten ausgeglichen werden!
FORUM
Im Musikschullehrer-Forum wird unter "Dienstrecht und Musikschulgesetz" über die "PAUSEN" diskutiert, und im Bereich "Musik - Schule" werden aktuell Erfahrungen über "EMP mit Hygienevorschriften" ausgetauscht:
https://414971.forumromanum.com/member/forum/forum.php?action=index&USER=user_414971
Wer etwas verändern möchte, muss - und kann - sich zu Wort melden!
Mit freundlichen Grüßen,
Martina Glatz
https://www.younion.at/cms/C01/C01_13.4.5/ausschuesse/musikschulen
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Infonetzwerk NÖ Musikschullehrer/innen
www.noe-musikschulinfo.net
noe-mslehrer@gmx.at